Sportboote am Bodensee
Der Bodensee ist der grösste Trinkwasser - Speicher von Baden - Württemberg. Ohne das Trinkwasser aus dem Bodensee, das über das Leitungsnetz der Bodenseewasserversorgung bis in den Norden dieses Bundeslandes gepumpt wird, würde Stuttgart verdursten.
Diese Funktion als Trinkwasser - See für Stuttgart hat bereits in den 70er Jahren ein striktes Schutzsystem gegen Umweltverschmutzung und für die Gewässerreinhaltung nach sich gezogen.
Davon ist auch die Sportschiffahrt betroffen. Für den Bodensee gelten die schärfsten Abgasvorschriften für Sportboote in Europa und auf der Welt, da diese Abgase bei Aussenbordern häufig direkt ins Wasser eingeleitet werden.
Was bedeutet das für die Freizeit - Skipper ?
Für alle Boote aus Baden - Württemberg, Bayern, Deutschland, Österreich, der Schweiz und der EU, gilt die gleiche Verordnung, die Bodensee - Schiffahrtsordnung.
Alle Boote, mit einer Länge über 2,50 m, die auf dem Bodensee fahren sollen, sind registrierungspflichtig, mit oder ohne Motor. Dies gilt auch für Schlauchboote. (Ausnahmen: Segelsurfbretter, Kanus, Kajaks und Rennruderboote, die nur den Namen des Besitzers wasserfest tragen müssen.)
Boote mit Motoren und Segelboote mit Wohn, Koch- und Sanitäreinrichtungen dürfen nur mit einer amtlichen Bodenseezulassung ( spezielle Bodensee - Kennzeichen) in Betrieb genommen werden, die 3 Jahre gilt und nur für Schiff und Motor zusammen ausgestellt wird.
Ihr WC darf nicht über eine Lenzpumpe in den See entsorgt werden, sondern das Boot muss einen Fäkalientank haben, der im Hafen abgepumpt wird. Dieser Tank ist auf anderen Gewässern nicht üblich. Dies ist notwendig, da Stuttgart sauberes Trinkwasser benötigt.
Gastzulassungen für Ihr Boot, nur für Ihren Urlaub oder das Wochenende am Bodensee, gibt es daher nicht !
Ohne diese Bodensee - Kennzeichen fallen sie sofort als nicht orts- und sachkundiger Skipper auf und die Kontrolle der Wasserschutz - Polizei ist Ihnen sicher. Ansonsten ist die Wapo hier sehr umgänglich. Bei einem Ölfilm auf dem Wasser, von Ihrem Motor ausgehend, wird die Wapo allerdings ungemütlich.
Für Innenborder gilt gegenwärtig die strenge Abgasstufe 2 .
Für Neuzulassungen von Aussenbordern gilt mittlerweile auch die Abgasstufe 2 , da jetzt Aussenborder mit Abgasstufe 2 erhältlich sind.
Es sind nur noch 4 Takt - Verbrennungsmotoren zulässig.
2 - Takt - Benzin - Motorensind auf dem Bodensee nicht mehr zulässig, da sie die Abgasnormen der Stufe 1 nicht mehr erfüllen können.
Selbstverständlich können sie einen Elektromotor auf dem See betreiben. Auch Boote mit Wasserstoff - Motoren und Brennstoffzellen sind willkommen, wenn sie die Gastank - Abnahme bestanden haben.
Auch Rhein - , Neckar - , Donau - und Ostsee - Skipper müssen eine Bodensee - Zulassung für Ihre Boote haben, wenn sie diese auf dem Bodensee fahren wollen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug auf dem Trailer aus Baden - Württemberg mitführen, ist es sinnvoll gleich die Bodenseezulassung zu beantragen, die reicht auch für den Neckar, Rhein und den Main.
Bitte informieren sie sich vor der Anreise beim Hafenmeister / Campingplatzbetreiber, ob sie an dem Anreisetag ihr Boot in dem gewünschten Hafen oder Campingplatz slippen ( vom Anhänger ins Wasser lassen) können. Nicht überall ist das täglich und sofort möglich. Manchmal sind die Slippanlagen auch nur für Clubmitglieder vorbehalten. Es gibt zwar 123 Slippanlagen und 42 Bootskräne am Bodensee, aber nicht immer sind diese Anlagen am Wochenende offen oder sofort verfügbar, da die Kräne z. B einen eigenen Kranführer haben müssen. Näheres erfahren sich auch aus dem Bodensee - Hafen Handbuch “Leg an”, das sie in jeder grossen Buchhandlung am See oder im Buchhandel erhalten können.
Sportschiffer - Patente
Grundsätzlich benötigen sie zur Führung eines Fahrzeugs (Boot) mit Motor über 4,4 kw ( 6 PS) Maschinenleistung
ein Bodensee - Schifferpatent der Kategorie A.
Mindestalter 18 Jahre
Für Segelboote ohne Motor mit mehr als 12 qm Segelfläche,
ein Bodensee - Schifferpatent der Kategorie D.
Mindestalter 14 Jahre
Für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche und mit Flautenschieber bis 4,4 kw - Patent Kategorie D
Für Segelboote mit einer Maschinenleistung über 4, 4 kw, zusätzlich das Patent der Kategorie A.
Segelboote unter 12 qm Segelfläche und einem Flautenschieber unter 4,4 kw sind in der Regel länger als 2,50 m und damit registierungspflichtig, nicht aber patentpflichtig. Dies gilt auch für Schlauchboote.
Ein kleines Segeldingi oder ein Badeboot unter 2,50 m Länge, dürfen Sie und Ihre Kinder auch ohne Patent auf dem Bodensee segeln oder rudern. Dies gilt auch für Schlauchboote. Auch ein kleiner Minikota Elektromotor unter 4,4 kw ist erlaubt. Die Grösse des Bootes reicht schon zum Angeln und Baden. Bitte beachten sie, dass am Bodensee für Kinder die Pflicht zum tragen von Schwimmwesten auf einem Boot besteht.
Für Urlauber aus einem Bodensee - Uferstaat ( Deutschland, Österreich und der Schweiz ) gilt:
Amtliche Befähigungsnachweise dieser Staaten werden von den Behörden auf Antrag,für einen Monat befristet anerkannt. Dies gilt auch für vergleichbare Dokumente anderer EU - Staaten. Bitte im Einzelfall beim Schiffahrtsamt in Konstanz oder beim Schiffahrtsamt des Bodenseekreises in Friedrichshafen nachfragen. In Bayern ist das Schiffahrtsamt in Lindau zuständig.
Das heisst sie können z.B. mit einem deutschen Sportbootsführerschein Binnen oder Küste auch am Bodensee ein Schiff führen oder Chartern. Sie müssen nur vorher einen Antrag beim zuständigen Amt stellen. Viele Vercharterer erledigen die Formalitäten für Sie. Bei einem eigenen Boot müssen Sie sich selbst darum kümmern.
Dieser Antrag sorgt aber dafür, das sie über die Besonderheiten am Bodensee ( z. B. die Sonderrechte der Personenschiffahrt und der Berufsfischer) mit einem Informationsblatt über die Bodensee - Schiffahrtsordnung aufgeklärt werden und Sie im Schadensfall nicht behaupten können, Sie wussten von nichts.
Freizeit - Skipper am Bodensee zu sein ist also problemlos möglich, wenn Ihr Schlauch- oder Ruderboot nicht länger als 2,50 m ist oder ein Kanu, Kajak, Segelsurfboard oder Ihr Boot ein Rennruderboot ist.
In allen anderen Fällen müssen sie vorher die Schulbank drücken!
Bootsliegeplätze
Die Bootsliegeplätze am Bodensee sind limitiert und nicht billig.
Zur Zeit gibt es nur 23.681 Wasserliegeplätze am Bodensee und noch einmal 5900 Trockenliegeplätze für Jollen und kleinere Boote in 175 Häfen, an 128 Stegen und in 44 Bojenfeldern . Und alle sind belegt.
Ein Boot auf einem Trailer hat da seine Vorteile, wenn man ausreichend Platz zu Hause hat.
Wenn sie beabsichtigen ein Boot am Bodensee zu kaufen, sorgen Sie zuerst für einen Liegeplatz oder kaufen Sie ein Boot mit Liegeplatz. Häufig ist der Wasser - Liegeplatz teurer als das Boot. Ein Boot am Bodensee ohne Liegeplatz verliert sofort an Wert und verursacht nur hohe Kosten ohne Nutzen. Gastliegeplätze sind noch seltener. Es ist daher manchmal besser ein gebrauchtes Boot mit Liegeplatz von älteren Seglern zu übernehmen und dann das gebrauchte Boot an die Ostsee zu verkaufen und gegen ein neues auszutauschen.
Neue teure Boote werden manchmal vom Händler mit einem zeitlich befristeten Liegeplatz verkauft. Sorgen sie auch für die Zeit danach. Ansonsten muss Ihr Boot ans Mittelmeer oder an die Ostsee.
In diesem Sinne ein fröhliches “Skipper ahoi” am Bodensee!
Bootsvermietungen und Yachtvercharterer am Bodensee.
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