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Angeln und Fischen am Bodensee

Deutschland

Baden - Württemberg

Für das Angeln am Ufer von Baden-Württemberg, zwischen Litzelstetten und der bayerischen Landesgrenze und für das Angeln vom Boot benötigen Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer Ihren Fischereischein von Ihrem Heimatort und erhalten dann bei den örtlichen Gemeinden oder Tourist Informationen am Bodensee einen befristeten Fischereierlaubnisschein (Angelerlaubnisschein, Fischereikarte ) für die örtlichen Gewässer gegen eine geringe Gebühr von € 15,00 pro Monat für eine Uferkarte am deutschen Bodenseeufer zwischen Litzelstetten der bayerischen Landesgrenze und € 30,00 für eine Karte zum Angeln vom Boot und vom Ufer ( Preis 2008 für den Obersee). Die Höhe der Gebühr variiert, ob sie vom Boot oder vom Ufer aus Angeln wollen und in welchem Seeteil sie zu angeln beabsichtigen. Für den Konstanzer Trichter werden noch einmal zur Bootskarte € 8, - zusätzlich erhoben. Sollten sie Ihr eigenes Boot mitbringen, beachten sie bitte die Bestimmungen und Beschränkungen der Bodensee - Schiffahrtsordnung. Näheres erfahren Sie in der Rubrik Sportboote

Ausländer benötigen grundsätzlich ebenfalls einen Fischereischein ihres Wohnortes als Nachweis Ihrer Fischereikenntnisse. ( Ausnahmen für Urlauber siehe unten. )

Zusätzlich ist je nach Seeteil (Untersee, Gnadensee, Seerhein, die Gewässer rund um die Mainau, Konstanzer Trichter ) zum Teil eine weitere Genehmigung eines Pächters der Fischgewässer notwendig. Die besten Fischgewässer sind häufig von einem Angelverein oder Pächter gepachtet. Dies gilt insbesondere für die Reviere in Konstanz und am Untersee. Für den Untersee erhalten Sie als Urlauber eine Genehmigung von der örtlichen Gemeinde oder dem örtlichen Verkehrsamt für 

€ 19,07 für einen Monat. Jahreskarten erhalten Sie beim Landratsamt Konstanz.

Der Konstanzer Trichter ist ein solches Revier. Hier fliesst der Bodensee in den Seerhein. Den hier stehenden Fischen gewährt die Natur reichlich Nahrung. Entsprechend viele Fische können hier gefangen werden.  Da dieses Gebiet aber ständig von vorfahrtsberechtigten Schiffen der Weissen Flotte durchquert wird, ist ein fischen nur nach gesonderter Einweisung und Erlaubnis durch den Angelverein Konstanz, als Pächter, und nur im Boot zulässig.  Teile des Untersees, wie der Gnadensee sind ebenfalls verpachtet.

Für den Seerhein, der Verbindung zwischen Obersee und Untersee, benötigen sie die Erlaubnisscheine für den Konstanzer Trichter und den Untersee. Hier wird das Angeln besonders teuer gemacht, da hier auch viel Fisch gefangen werden kann.

Für einen Teil des Untersees, dem Gnadensee, benötigen Sie zusätzlich zum Unterseeschein eine gesonderte Gnadensee-Karte vom örtlichen Verkehrsamt.

In Naturschutzgebieten darf vom Ufer aus nicht geangelt werden. Gleiches gilt für die Anlegestellen der Personenschiffahrt am See, wenn es ausgeschildert ist.

Ausländische Touristen in Baden-Württemberg, die nicht länger als einen Monat in Deutschland sind und auch am Bodensee einmal angeln wollen, können dies auch ohne Fischerprüfung oder Sachkundenachweis tun. Dieser Personenkreis kann für 4 Wochen einen örtlichen Fischereierlaubnisschein, nach § 14.3.3 Landesfischereiverordnung von Baden - Württemberg, erhalten, da von dieser Zielgruppe, als Ausnahmeregelung ein Sachkundenachweis nach dieser Verordnung nicht verlangt wird.

Bayern, Berliner, Hessen, Rheinländer, Westfalen, Friesen, Sachsen und Gäste anderer Bundesländer gelten im Sinne dieser Verordnung nicht als Ausländer, für sie wird leider keine Ausnahme gemacht. 

Kinder bis 10 Jahre müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der einen Fischereischein hat oder ausländischer Tourist ist und einen befristeten örtlichen Fischereierlaubnisschein hat. Juristisch dürfen sie dem erwachsenen Angler mit seiner 2. Angel helfen. Kinder können so ans Fischen herangeführt werden. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener und nur als deren “Helfer” angeln.

Ohne örtliche Fischereierlaubnis ist ein Angeln oder Fischen im Bodensee in Baden - Württemberg und Bayern nicht ratsam, da die Fischereiaufsicht am See sehr aktiv ist und dies eine empfindliche Ordnungsstrafe nach sich zieht. Es ist allemal billiger, sich bei der örtlichen Tourist Information eine Monatskarte zu besorgen.

Jugendliche von 10 - 16 Jahren können ohne Fischerprüfung für € 8,00 einen Jugend - Fischereischein erhalten und mit einem Erwachsenen mit Fischereischein und Fischerprüfung angeln gehen. Ab 10 Jahren ist in Baden - Württemberg auch eine eigene Fischerprüfung möglich.

Es dürfen maximal 2 Angelruten pro Fischereischeininhaber mitgeführt werden, die maximal je 2 Haken haben.

Die Haken müssen mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein.

Als Köderfische dürfen nur tote Weissfische und tote Kaulquappen verwendet werden, die aus dem Bodensee stammen. Diese Vorschrift dient zum Schutz vor eingeschleppten Fisch - Krankheiten aus anderen Gewässern.

Im Bodensee darf mit der Angel grundsätzlich nur tagsüber ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis einer Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden. Nur der Aalfang vom Ufer aus ist bis 01.00 Uhr nachts erlaubt.

Das Angeln vom Boot aus ist nur mit Fischereierlaubniskarte zulässig. Grundsätzlich können sie damit auf dem ganzen Bodensee mit Ausnahme der Gewässer um die Mainau herum fischen und angeln. Grundsätzlich gilt diese Erlaubnis bis zur Wassertiefe von 25 Metern vor dem jeweiligen Ufer von Baden - Württemberg, Bayern, Österreich und der Schweiz. Ab dieser Marke /Seetiefe gilt jeweils das nationale Recht.

Für die Mündungsgebiete der Argen und der Schussen gelten besondere Vorschriften, da hier Fischereischongebiete sind. Die Regeln hierfür erhalten sie mit dem Fischereierlaubnisschein.

Für den Untersee und Rhein bis Öhningen gibt es ein gesonderten Fischereierlaubnisschein für den Untersee und Rhein. Gleiches gilt für den Gnadensee, einen Teil des Untersees, da hier zusätzlich ein privates Fischrecht gilt. Die Tourist Informationen am Untersee informieren Sie über die pro Erlaubnisschein jeweils zulässigen Fanggebiete.

Auch für die Gewässer um die Mainau, als fischreiches Flachgewässer brauchen sie eine spezielle Angelerlaubnis der Mainau - Privatfischerei. Ausgabestelle ist die Fa. Zoo-Brändle , Max-Stromeyer-Str. 39, Tel +49 7531 62265. Dies eine Jahreskarte für €12,00 für das Boot.

Jahresfischereikarten erhalten sie nur vom Landesamt für Vermögen und Bau, Baden Württemberg, in D - 78464 Konstanz - Egg, Mainaustr. 211, oder beim Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen für € 70,- Boot / € 35,- Ufer.

In Bayern gilt ein ähnliches Recht

Ausländer dürfen in Bayern bis zu 3 Monate ohne Fischereischein angeln, müssen aber auch in Bayern einen örtlichen Fischereierlaubnisschein bei der Tourist - Information beantragen.

Näheres über die Fischgewässer und die Fischarten am und im Bodensee, die Schonzeiten und Mindestmaße erfahren Sie bei den Ausgabestellen der Angelscheine.

Schweiz

In der Schweiz benötigt man zum Angeln im Bodensee vom Ufer aus (bis 150 m), für eine einfache Angel mit einem einfachen Haken und einem festen Schwimmer / Boje / Zapfen/ Pose und natürlichem toten Köder, keine Erlaubnis. Das ist für jedermann frei. ( Schweizer Jedermanns Recht ). Kein Blinker, Pilker, Grundblei oder ähnliches ist dabei erlaubt.

Sonst ist auch hier ein Fischereischein notwendig.

Angeln vom Boot oder mit Blinker ist nur mit Fischereischein zulässig.

Schonzeiten und Mindestmaße sind aber auch hier zu beachten.

Es gilt auch hier: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !

Österreich

Für den Bodensee und seine Zuflüsse in Österreich, können Sie eine Tages- oder Wochenkarte für Sportfischer bei den Ausgabestellen lösen. Voraussetzung ist wiederum eine abgelegte Fischerprüfung und ein Fischereischein Ihrer Heimatgemeinde. Nähere Informationen erhalten Sie darüber bei den örtlichen Tourismusbüros in Österreich oder beim Fischereiverein in Hard am Bodensee.

Die je Land verordneten Schonzeiten und Fangbeschränkungen gelten für alle Angler!

Fische unter dem Schonmaß müssen wieder eingesetzt werden, wenn keine wesentlichen Verletzungen vorliegen. Die meisten Schonzeiten fallen in die Winterzeit und sind für Urlauber weniger relevant.

Schonzeiten und Schonmaße

             Schonzeit          Schonmaß

Blaufelchen        15.10. - 10.01.          35 cm

andere Felchen     15.10. - 10.01.          30 cm

Äsche              01.02. - 30.04.          30 cm

Seeforelle           15.07. - 15.09.           50 cm

          und       01.11. - 10.01.         

Seesaibling (Rötel)  01.11. - 31.12.           25 cm

Zander             01.04. - 31.05.           40 cm

Barsch, Egli        01.05. - 20.05.          ----

Karpfen                                   25 cm

Schleie                                    20 cm

Aal                                        40 cm

Regenbogenforelle      ---                   -----

Hecht                  ---                    ------

 

Die wichtigsten Angler - Fische sind Barsch (Egli, Kretzer), Felchen, Zander, Hecht und Aal.

Bodensee-Info.com, 2008

Florida 4